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Einkünfte beziehen

См. также в других словарях:

  • beziehen — be·zie·hen1; bezog, hat bezogen; [Vt] 1 etwas (mit etwas) beziehen um etwas meist einen Stoff spannen und befestigen <Möbel (neu) beziehen> 2 etwas (mit etwas) beziehen ein Kissen, eine Decke oder eine Matratze mit Bettwäsche umhüllen oder… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Einkünfte — Ein·künf·te die; Pl; das Geld, das jemand in einem bestimmten Zeitraum bekommt <Einkünfte beziehen>: Neben seinem Gehalt hat er noch Einkünfte aus einem Haus, das er vermietet hat || K: Nebeneinkünfte …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist § 21 EStG. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Einkünfte — Begriff des Einkommensteuerrechts. E. sind der Gewinn (§§ 4–7k EStG) oder der Überschuss der Einnahmen über die ⇡ Werbungskosten (§§ 8–9a EStG), die der Steuerpflichtige im Rahmen der sieben Einkunftsarten erzielt (§ 2 II EStG). Danach sind zu… …   Lexikon der Economics

  • ausländische Einkünfte — I. Begriff:Einkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen (⇡ unbeschränkte Steuerpflicht) aus einem ausländischen Staat beziehen. Das Vorhandensein a.E. ist Voraussetzung für die Anrechnung ausländischer Steuern… …   Lexikon der Economics

  • Grenzpendler — Grenzpendler,   Grenzgänger, Steuerrecht: Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und von dort aus zu ihrer Arbeitsstelle im Inland pendeln (oder umgekehrt). Grenzpendler wären, sofern keine besonderen Regelungen existierten, im Land der… …   Universal-Lexikon

  • Cardināl — (v. lat.), 1) ursprünglich jeder Bischof, Priester u. Diakon, welcher einer Kirche wirklich einverleibt war, zum Unterschied von solchen, die sich nur vorübergehend dabei aufhielten. Es kamen daher in allen Gegenden C e vor, u. einige Pfarrer in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Orden — (v. lat.), 1) ursprünglich jeder Verein, dessen Mitglieder durch gewisse Regeln u. Ordnungen (Ordines) miteinander verbunden sind; 2) Geistliche O., Vereine, durch ein feierliches Gelübde (Ordensgelübde) verpflichtet, nach einer bestimmten Regel… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Clerĭci — (lat., Cleriker), Geistliche, bes. im Gegensatz zu den Laien, s. Geistliche. C. acephăll, Cleriker, die sich von der bischöflichen Aufsicht frei machten. C. non canonici (Petriner), Geistliche, welche von keiner Kirche Einkünfte beziehen, sondern …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eiserne Krone — Eiserne Krone, 1) die aus einem 3 Finger breiten Goldstreifen, welcher inwendig mit einem schmalen Eisenstreifen (daher der Name) besetzt ist, bestehende, mit Edelsteinen besetzte Krone ohne Zacken, welche die longobardische Prinzessin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fellows [1] — Fellows (engl., spr. Fellohs), 1) Genossen, vorzugsweise Mitglieder gelehrter Gesellschaften u. wissenschaftlicher Vereine; 2) diejenigen Mitglieder der Colleges auf englischen Universitäten, welche zusammen die Verwaltung des College führen u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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